Abrechnung über die Grundversicherung (Anordnungsmodell):
Kosten für psychologische Psychotherapie werden seit dem 01.07.2022 von der Grundversicherung übernommen, sofern eine psychische Störung oder ein diagnostizierbares seelisches Leiden vorliegt. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Anordnung erforderlich. Es gilt der im Tarmed festgelegte Tarif von CHF 2.58/Minute, wobei sowohl die Therapiedauer als auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung verrechnet werden (Franchise und Selbstbehalt müssen selbst getragen werden).
Wichtig: Kosten für Lebensberatung und Coaching werden nicht von der Grundversicherung übernommen, sondern müssen selbst getragen werden.
Abrechnung über die Zusatzversicherung:
Aufgrund meiner Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung übernehmen die Zusatzversicherung in der Regel keine Leistungen mehr. Es gibt aber je nach Zusatzversicherungsmodell Ausnahmen. Bitte klären Sie dies vorgängig mit Ihrer Versicherung ab.
Abrechnung über Selbstzahlung:
Sitzungen im Einzelsetting à 50 Minuten kosten 160.- CHF. Für jede weitere angefangene 5-Minuten-Einheit werden 16.- CHF verrechnet.
Sitzungen im Paarsetting dauern 90 Minuten und kosten 280.- CHF. Für jede weitere angefangene 5-Minuten-Einheit werden 16.- CHF verrechnet. Paartherapien können aber auch über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern ein psychisches Leiden bei einer oder beiden Personen vorliegt. In diesem Fall werden die Kosten durch beide Parteien geteilt und es benötigt von beiden eine ärztliche Anordnung.
Selbsterfahrung im Einzelsetting à 60 Minuten kostet 180.- CHF
Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine:
Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten können sie unabhängig vom Grund vollumfänglich in Rechnung gestellt werden (Kosten für abgesagte und verpasste Termine werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen selbst getragen werden).