Tarife

Mein Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation für Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.

  • Sitzung im Einzelsetting CHF 170 für 50 Min. (inkl. 10 Min. Vor- und Nachbereitung)
  • Sitzung im Paar- oder Familiensetting CHF 255 für 75 Min. (inkl. 15 Min. Vor- und Nachbereitung)
  • Selbsterfahrung im Rahmen der Weiterbildung im Einzelsetting CHF 170 für 50 Min.

Bitte sagen Sie einen Termin im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden vorher ab, da Ihnen die Sitzung ansonsten verrechnet wird.

Krankenkassenbeiträge

Meine Leistungen sind von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für nichtärztliche Psychotherapie abgeschlossen haben, übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Honorars. Die Beiträge variieren zum Teil jedoch beträchtlich, zudem wird oftmals eine ärztliche Überweisung verlangt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Beiträge und Modalitäten.

Die Grundversicherung übernimmt noch keine Kosten der Therapie. Dies wird sich mit dem vom Bundesrat entschiedenen Wechsel zum Anordnungsmodell auf Juli 2022 ändern. Bis dahin ist nach wie vor die Zusatzversicherung Kostenträgerin. Sie können die Behandlung auch selbst finanzieren als wertvolle Investition in Ihr persönliches Wachstum und zur Verbesserung Ihrer Lebenszufriedenheit.

Opferhilfebeiträge

Falls Sie durch eine Straftat in Ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt worden sind (z.B. Verkehrsunfall, Körperverletzung, häusliche/sexuelle Gewalt, (Cyber-)Stalking), können Sie die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes beantragen. Dies gilt auch für Angehörige oder Hinterbliebene. Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an die Opferhilfestelle Ihres Wohnkantons.

Unfallversicherungen

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Psychotherapiekosten möglicherweise von einer Versicherung übernommen.

IV-Beiträge

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder aber der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG).
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Impressum

Kontakt-Adresse
Praxis für Psychotherapie
Cornelia Zuberbühler
Marktgasse 29
3011 Bern
Schweiz

E-Mail: c.zuberbuehler@fsp-hin.ch

Vertretungsberechtigte Person
Cornelia Zuberbühler Fachpsychologin für Psychotherapie FSP

Haftungsausschluss
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen

Haftungsausschluss für Links
Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des jeweiligen Nutzers.

Urheberrechte
Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf dieser Website, gehören ausschliesslich Cornelia Zuberbühler oder den speziell genannten Rechteinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung des Urheberrechtsträgers im Voraus einzuholen.

Quelle: SwissAnwalt

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Mein Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation für Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.

  • Sitzung im Einzelsetting CHF 170 für 50 Min. (inkl. 10 Min. Vor- und Nachbereitung)
  • Sitzung im Paar- oder Familiensetting CHF 255 für 75 Min. (inkl. 15 Min. Vor- und Nachbereitung)
  • Selbsterfahrung im Rahmen der Weiterbildung im Einzelsetting CHF 170 für 50 Min.

Bitte sagen Sie einen Termin im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden vorher ab, da Ihnen die Sitzung ansonsten verrechnet wird.

Krankenkassenbeiträge

Meine Leistungen sind von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für nichtärztliche Psychotherapie abgeschlossen haben, übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Honorars. Die Beiträge variieren zum Teil jedoch beträchtlich, zudem wird oftmals eine ärztliche Überweisung verlangt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Beiträge und Modalitäten.

Die Grundversicherung übernimmt noch keine Kosten der Therapie. Dies wird sich mit dem vom Bundesrat entschiedenen Wechsel zum Anordnungsmodell auf Juli 2022 ändern. Bis dahin ist nach wie vor die Zusatzversicherung Kostenträgerin. Sie können die Behandlung auch selbst finanzieren als wertvolle Investition in Ihr persönliches Wachstum und zur Verbesserung Ihrer Lebenszufriedenheit.

Opferhilfebeiträge

Falls Sie durch eine Straftat in Ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt worden sind (z.B. Verkehrsunfall, Körperverletzung, häusliche/sexuelle Gewalt, (Cyber-)Stalking), können Sie die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes beantragen. Dies gilt auch für Angehörige oder Hinterbliebene. Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an die Opferhilfestelle Ihres Wohnkantons.

Unfallversicherungen

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Psychotherapiekosten möglicherweise von einer Versicherung übernommen.

IV-Beiträge

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder aber der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG).

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Mein Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation für Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.

  • Sitzung im Einzelsetting CHF 170 für 50 Min. (inkl. 10 Min. Vor- und Nachbereitung)
  • Sitzung im Paar- oder Familiensetting CHF 255 für 75 Min. (inkl. 15 Min. Vor- und Nachbereitung)
  • Selbsterfahrung im Rahmen der Weiterbildung im Einzelsetting CHF 170 für 50 Min.

Bitte sagen Sie einen Termin im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden vorher ab, da Ihnen die Sitzung ansonsten verrechnet wird.

Krankenkassenbeiträge

Meine Leistungen sind von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für nichtärztliche Psychotherapie abgeschlossen haben, übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Honorars. Die Beiträge variieren zum Teil jedoch beträchtlich, zudem wird oftmals eine ärztliche Überweisung verlangt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Beiträge und Modalitäten.

Die Grundversicherung übernimmt noch keine Kosten der Therapie. Dies wird sich mit dem vom Bundesrat entschiedenen Wechsel zum Anordnungsmodell auf Juli 2022 ändern. Bis dahin ist nach wie vor die Zusatzversicherung Kostenträgerin. Sie können die Behandlung auch selbst finanzieren als wertvolle Investition in Ihr persönliches Wachstum und zur Verbesserung Ihrer Lebenszufriedenheit.

Opferhilfebeiträge

Falls Sie durch eine Straftat in Ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt worden sind (z.B. Verkehrsunfall, Körperverletzung, häusliche/sexuelle Gewalt, (Cyber-)Stalking), können Sie die Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetzes beantragen. Dies gilt auch für Angehörige oder Hinterbliebene. Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an die Opferhilfestelle Ihres Wohnkantons.

Unfallversicherungen

Falls Sie einen Unfall hatten, werden die Psychotherapiekosten möglicherweise von einer Versicherung übernommen.

IV-Beiträge

Die Invalidenversicherung bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben oder aber der Behandlung von Geburtsgebrechen dient (Art. 12, 13 IVG).