Abrechnung über Grundversicherung (Anordnungsmodell):
Kosten für psychologische Psychotherapie werden bei der Behandlung psychischer Erkrankungen von der Grundversicherung übernommen, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt (Franchise und Selbstbehalt müssen selbst getragen werden). Es gilt der im Tarmed festgelegte Tarife von CHF 2.58/Minute, wobei sowohl die Therapiedauer als auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung verrechnet werden.
Wichtig: Kosten für Lebensberatung und Coaching werden nicht von der Grundversicherung übernommen, sondern müssen selbst getragen werden.
Abrechnung über Zusatzversicherung:
Kosten für Lebensberatung und Coaching werden nicht von der Grundversicherung übernommen, sondern müssen selbst getragen werden. Aufgrund meiner Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung ist die Abrechnung über die Zusatzversicherung seit dem Inkrafttreten des Anordnungsmodells ab Juli 2022 leider nicht mehr möglich.
Abrechnung über Selbstzahlung:
Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, wobei die Bedingungen stark variieren. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.
Bei Abrechnung über Zusatzversicherung oder bei Selbstzahlung beträgt mein Honorar 180Fr. für 60 Minuten (die Vor- und Nachbereitungszeit ist im Tarif inbegriffen, abgerechnet wird pro 5 Minuten).
Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine:
Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten können sie unabhängig vom Grund vollumfänglich in Rechnung gestellt werden (Kosten für abgesagte und verpasste Termine werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen selbst getragen werden).
Meine Leistungen sind von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für nichtärztliche Psychotherapie abgeschlossen haben, übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Honorars. Die Beiträge variieren zum Teil jedoch beträchtlich, zudem wird oftmals eine ärztliche Überweisung verlangt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Beiträge und Modalitäten.
Die Grundversicherung übernimmt noch keine Kosten der Therapie. Dies wird sich mit dem vom Bundesrat entschiedenen Wechsel zum Anordnungsmodell auf Juli 2022 ändern. Bis dahin ist nach wie vor die Zusatzversicherung Kostenträgerin. Sie können die Behandlung auch selbst finanzieren als wertvolle Investition in Ihr persönliches Wachstum und zur Verbesserung Ihrer Lebenszufriedenheit.Mein Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation für Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Bitte sagen Sie einen Termin im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden vorher ab, da Ihnen die Sitzung ansonsten verrechnet wird.
Abrechnung über Grundversicherung (Anordnungsmodell):
Kosten für psychologische Psychotherapie werden bei der Behandlung psychischer Erkrankungen von der Grundversicherung übernommen, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt (Franchise und Selbstbehalt müssen selbst getragen werden). Es gilt der im Tarmed festgelegte Tarife von CHF 2.58/Minute, wobei sowohl die Therapiedauer als auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung verrechnet werden.
Wichtig: Kosten für Lebensberatung und Coaching werden nicht von der Grundversicherung übernommen, sondern müssen selbst getragen werden.
Abrechnung über Zusatzversicherung:
Kosten für Lebensberatung und Coaching werden nicht von der Grundversicherung übernommen, sondern müssen selbst getragen werden. Aufgrund meiner Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung ist die Abrechnung über die Zusatzversicherung seit dem Inkrafttreten des Anordnungsmodells ab Juli 2022 leider nicht mehr möglich.
Abrechnung über Selbstzahlung:
Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, wobei die Bedingungen stark variieren. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.
Bei Abrechnung über Zusatzversicherung oder bei Selbstzahlung beträgt mein Honorar 180Fr. für 60 Minuten (die Vor- und Nachbereitungszeit ist im Tarif inbegriffen, abgerechnet wird pro 5 Minuten).
Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine:
Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten können sie unabhängig vom Grund vollumfänglich in Rechnung gestellt werden (Kosten für abgesagte und verpasste Termine werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen selbst getragen werden).
Meine Leistungen sind von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für nichtärztliche Psychotherapie abgeschlossen haben, übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Honorars. Die Beiträge variieren zum Teil jedoch beträchtlich, zudem wird oftmals eine ärztliche Überweisung verlangt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Beiträge und Modalitäten.
Die Grundversicherung übernimmt noch keine Kosten der Therapie. Dies wird sich mit dem vom Bundesrat entschiedenen Wechsel zum Anordnungsmodell auf Juli 2022 ändern. Bis dahin ist nach wie vor die Zusatzversicherung Kostenträgerin. Sie können die Behandlung auch selbst finanzieren als wertvolle Investition in Ihr persönliches Wachstum und zur Verbesserung Ihrer Lebenszufriedenheit.Mein Honorar richtet sich nach den Tarifempfehlungen der Föderation für Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Bitte sagen Sie einen Termin im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden vorher ab, da Ihnen die Sitzung ansonsten verrechnet wird.
Abrechnung über Grundversicherung (Anordnungsmodell):
Kosten für psychologische Psychotherapie werden bei der Behandlung psychischer Erkrankungen von der Grundversicherung übernommen, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt (Franchise und Selbstbehalt müssen selbst getragen werden). Es gilt der im Tarmed festgelegte Tarife von CHF 2.58/Minute, wobei sowohl die Therapiedauer als auch die Zeit für Vor- und Nachbereitung verrechnet werden.
Wichtig: Kosten für Lebensberatung und Coaching werden nicht von der Grundversicherung übernommen, sondern müssen selbst getragen werden.
Abrechnung über Zusatzversicherung:
Kosten für Lebensberatung und Coaching werden nicht von der Grundversicherung übernommen, sondern müssen selbst getragen werden. Aufgrund meiner Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung ist die Abrechnung über die Zusatzversicherung seit dem Inkrafttreten des Anordnungsmodells ab Juli 2022 leider nicht mehr möglich.
Abrechnung über Selbstzahlung:
Manche Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, wobei die Bedingungen stark variieren. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Erstgespräch direkt bei Ihrer Zusatzversicherung.
Bei Abrechnung über Zusatzversicherung oder bei Selbstzahlung beträgt mein Honorar 180Fr. für 60 Minuten (die Vor- und Nachbereitungszeit ist im Tarif inbegriffen, abgerechnet wird pro 5 Minuten).
Kurzfristig abgesagte oder verpasste Termine:
Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten können sie unabhängig vom Grund vollumfänglich in Rechnung gestellt werden (Kosten für abgesagte und verpasste Termine werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen selbst getragen werden).
Meine Leistungen sind von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen anerkannt. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für nichtärztliche Psychotherapie abgeschlossen haben, übernimmt die Krankenkasse einen Teil des Honorars. Die Beiträge variieren zum Teil jedoch beträchtlich, zudem wird oftmals eine ärztliche Überweisung verlangt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Beiträge und Modalitäten.
Die Grundversicherung übernimmt noch keine Kosten der Therapie. Dies wird sich mit dem vom Bundesrat entschiedenen Wechsel zum Anordnungsmodell auf Juli 2022 ändern. Bis dahin ist nach wie vor die Zusatzversicherung Kostenträgerin. Sie können die Behandlung auch selbst finanzieren als wertvolle Investition in Ihr persönliches Wachstum und zur Verbesserung Ihrer Lebenszufriedenheit.